Unabhängige Kommission SKKG

Unabhängige Kommission der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte zur Klärung NS-verfolgungsbedingter Ansprüche


Kommission

Der Stiftungsrat der SKKG hat im Frühjahr 2023 die Unabhängige Kommission SKKG eingesetzt. Die interdisziplinär zusammengesetzte Kommission soll klären, ob ein Kulturgut der Stiftung zwischen 1933 und 1945 den ehemaligen Eigentümer:innen NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, und gegebenenfalls eine gerechte und faire Lösungen entwickeln. Dabei steht die bedingungslose Rückgabe des Kulturguts im Vordergrund.

Die Unabhängige Kommission SKKG wahrt ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bei der Klärung von NS-verfolgungsbedingten Ansprüchen. Sie orientiert sich hauptsächlich an den Richtlinien der Washingtoner Konferenz von 1998, der Erklärung von Terezin von 2009, den Ethischen Richtlinien für Museen von ICOM von 2004 sowie den Grundsätzen der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte im Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern vom 10. Januar 2023.

Unter NS-verfolgungsbedingtem Entzug von Kulturgütern versteht die Unabhängige Kommission SKKG entsprechend der Erklärung von Terezin von 2009 alle Verluste, die Opfern des Holocaust (Schoah) und anderen Opfern nationalsozialistischer Verfolgung unter anderem durch Raub, Nötigung, Beschlagnahme aber auch durch Zwangsverkauf, Zwangsversteigerung oder Zurücklassen während der Zeit der Verfolgung zwischen 1933 und 1945 und als unmittelbare Folge davon, entstanden sind.

Die Kommission entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach freiem Ermessen. Sie strebt eine für alle möglichst nachvollziehbare und angemessene Lösung an. Im Fall eines NS-verfolgungsbedingten Entzuges und des genügenden Nachweises der Rechtsnachfolge entscheidet die Kommission über eine bedingungslose Rückgabe des Kulturguts bzw. eine andere gerechte und faire Lösung.

Die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission SKKG werden nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht. Aufgrund der Verpflichtung zur Vertraulichkeit während des laufenden Verfahrens wahrt die Kommission zu diesem Stillschweigen.

Mitglieder der Kommission

Dr. iur. Andrea F. G. Raschèr, Präsident der Kommission
Prof. Dr. phil. Constantin Goschler 
Dr. iur. Claudia Kaufmann 
Prof. Dr. phil. Stefanie Mahrer
RA Olaf S. Ossmann

Leitung Geschäftsstelle

RA lic. iur. M.A. Monika Steinmann Meier

Auftrag

Das nationalsozialistische Regime verfolgte in Europa systematisch Millionen von Menschen, vor allem die deutschen und europäischen Jüdinnen und Juden, beraubte sie ihrer persönlichen Rechte und ihres Eigentums, zwang sie zur Flucht, sperrte sie in Lager, misshandelte und ermordete sie. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war die Situation hinsichtlich der Raub- und Zwangsverkäufe von Kunst- und Kulturgütern nur schwer zu überblicken. Aber auch mehr als 50 Jahre nach Kriegsende war das Problem der NS-Raubkunst noch nicht gelöst, so zeigten es weltweit beachtete Raubgutprozesse. Es gibt weiterhin Kulturgüter, die als Folge der nationalsozialistischen Verfolgung den Opfern entzogen und nicht zurückgegeben wurden. Angesichts des grossen Handlungsbedarfs wurden an der Washingtoner Konferenz von 1998 Prinzipien verabschiedet, in denen sich die Unterzeichnerstaaten, so auch die Schweiz, verpflichteten, dieses Unrecht aufzuklären. Dazu sollen sie NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunst- und Kulturgüter ausfindig machen und die aufgefundenen Kunstgegenstände nach Möglichkeit einer gerechten und fairen Lösung zuführen.

Die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG), Winterthur, versteht ihre Sammlung als Vermächtnis und Teil des gemeinschaftlichen Erbes und verpflichtet sich, die Sammlung auf NS-verfolgungsbedingte entzogene Kulturgüter zu untersuchen, die Provenienzen offenzulegen und allfällige Rechtsansprüche aktiv zu würdigen. Für Fragen im Zusammenhang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern setzt die SKKG eine von ihr unabhängige Kommission zur Klärung von Ansprüchen ein. Die Kommission hat die Aufgabe, in Fragen, die im Zusammenhang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern stehen, gerechte und faire Lösungen zu finden.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Stiftungsrat der SKKG eine interne Abteilung mit externer Projektleitung eingesetzt, welche die Provenienz der betroffenen Kulturgüter wissenschaftlich abklärt und die Ergebnisse ihrer Arbeit der Unabhängigen Kommission SKKG fortlaufend zur Verfügung stellt.

Die SKKG hat sich verpflichtet, die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission SKKG als verbindlich anzuerkennen und umzusetzen. 

Mitteilung

Die Unabhängige Kommission SKKG hat am 27. August 2024 ihr zweites Verfahren zur Klärung von Ansprüchen am Gemälde «Campagna» von Arnold Böcklin eröffnet.

Das Gemälde «Campagna» von Arnold Böcklin, das 1844 entstand, ist seit 1998 Teil der Sammlung der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG). Es liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass das Werk früher zur Sammlung von Wilhelm Freund (1915-1963) aus Wien gehörte. Wilhelm Freund wurde vom NS-Regime als Jude verfolgt und floh aus Österreich nach England.

Die Unabhängige Kommission SKKG untersucht in diesem Verfahren, ob das Gemälde NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde und ob damit verbundene Ansprüche von Rechtsnachfolgenden der ehemaligen Eigentümerin bestehen. Diese Untersuchung basiert auf den Forschungen der Provenienzforschung der SKKG und erfolgt gemäss der Geschäftsordnung der Unabhängigen Kommission SKKG vom 24. April 2023.

Die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission SKKG werden nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht. Aufgrund der Verpflichtung zur Vertraulichkeit während des laufenden Verfahrens wahrt die Kommission zu diesem Stillschweigen. 

Medienmitteilung

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Arnold Böcklin (1827–1901), Campagna (frühere Titel: Jurathal bei Oltingen / Jura-Landschaft bei Oltingen), 1844, Öl auf Papier auf Holz, Bildmass: 21.5 x 56.5 cm, Inv. Nr. 31468, Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte, Winterthur. Foto: SKKG 2021. Das Gemälde zeigt eine vegetationsarme Landschaft mit antiken Ruinen. Am unteren rechten Bildrand befindet sich die Signatur «A. Böcklin 1844».

 

 

Archiv Medienmitteilungen

Medienmitteilung vom 14. Mai 2024

Kontakt

Unabhängige Kommission SKKG
c/o Dr. iur. Andrea F. G. Raschèr
Gladbachstrasse 48
CH-8044 Zürich
Switzerland

kommission@ukskkg.ch